Im einführenden Kapitel Bilanzkreismanagement im Internet der Dinge wurde beschrieben, wie zwischen einem Stromerzeuger und einem Stromabnehmer eine Transaktion stattfinden kann. Es wurde festgestellt, dass eine Transaktion das Abbild eines realen Vorgangs (Stromlieferung) in einen ökonomischen Vorgang (Verrechnung) ist. Bislang ist diese Abbildung jedoch eine lose Transaktion, welche neben vielen weiteren zur gleichen Zeit stattgefunden hat. Eine eigentliche Abrechnung zwischen einem Gläubiger und Schuldner kann damit noch nicht getätigt werden.
Beim Clearing von Punkt-zu-Punkt Verbindung ist dafür noch eine weitere Stufe der Gültigkeitsprüfung notwendig.