
Wollen Sie wirklich gewöhnlich sein? Die meisten privaten Haushalte sind gewöhnlich und werden mit einem Standardlastprofil abrechnet. In diesem Musterverbrauch gibt es zum Beispiel eine Verbauchsspitze gegen 12:00 Uhr, die so wohl nur bei Haushalten mit Herdprämie besteht. Im §12 (1) StromNZV ist geregelt:
Die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen haben im Niederspannungsnetz für die Abwicklung der Stromlieferung an Letztverbraucher mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100 000 Kilowattstunden vereinfachte Methoden (standardisierte Lastprofile) anzuwenden, die eine registrierende Lastgangmessung nicht erfordern. Die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen können in begründeten Fällen Lastprofile auch für Verbrauchsgruppen mit einer jährlichen Entnahme festlegen, die über den in Satz 1 genannten Wert hinausgeht.(Juris)
Hier steht bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh darf der Verteilnetzbetreiber das Standardlastprofil anwenden. Doch bereits bei deutlich niedrigeren Werten ist es häufig günstiger für den Endkunden.