Insgesamt 10 mal musste das Kraftwerk Hamm innerhalb von 3 Monaten wegen eines technischen Defekts ungeplant vom Netz genommen werden (blog.stormhaltig berichtete). Im April geht das Kraftwerk für ein Jahr in die Kaltreserve über (s.h. Flatterstrom zu Weihnachten).
Nachgefragt bei der Bundesnetzagentur:
Erfolgen Zahlungen an den Kraftwerksbetreiber im Falle einer “Kaltreserve”? Erfolgen Zahlungen an den Betreiber im Falle einer “konservierten Stilllegung”? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Mitteln erfolgen diese Zahlungen?