Der Handel mit elektrischer Energie ist die Vorstufe zur Erfüllung der Regel Verbrauch ist gleich der Erzeugung. Die Synchronität aus Einspeisung und Entnahme wird zunächst über Lieferverträge und Entnahmeverträge zwischen den Akteuren vorgegeben. Es wird geregelt, welche Mengen zu welchem Zeitpunkt über das öffentliche Stromnetz transportiert werden sollen. Das Ergebnis wird den Netzbetreibern mitgeteilt, die daraus die sogenannten Fahrpläne bauen.
Das aktuelle Markt-Design ist in weiten Teilen ein sogenannter Energy-Only-Markt (EOM), bei dem nach Zeit/Menge die Verträge auf drei unterschiedlichen Marktplätzen geschlossen werden: OTC (Direktverträge), EEX (Terminmarkt), EPEX (Spotmarkt).
Beim Aufbau eines Strommarktes für die Energiewende sollten die bestehenden systemischen Schwächen des aktuellen Marktes analysiert und nach Möglichkeiten behoben werden.