Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) definiert im §40 Absatz 5:
Lieferanten haben, soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar, für Letztverbraucher von Elektrizität einen Tarif anzubieten, der einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs setzt.
In der Umsetzung konnte die technische und wirtschaftliche Zumutbarkeit noch vor einigen Jahren als Feigenblatt genutzt werden. Fast zehn Jahre nach der Veröffentlichung des Gesetzestextes haben sich viele Empfehlungen in der Branche etabliert, die sich mit wenigen Anpassungen in das Messdatenmanagement und die Abrechnung integrieren lassen.
Dieser Beitrag richtet sein Augenmerk auf eine Implementierung des Grünstromindex für eine Verwendung in regionlen Stromprodukten für den Letztverbrauchern. Als Motivation kann ein lokaler Wettbewerbsvorteil gesehen werden, der nicht auf den bekannten Vergleichsportalen abbildbar ist und das Angebot von regionalen Anbietern und Stadtwerken am Heimatort ausrichtet.
Bei der maschinellen Abrechnung von Letztverbrauchern findet im Fakturierungssystem lediglich eine Verarbeitung von Zählerständen statt. Diese sind dem OBIS-Kennzahlensystem entsprechend kodiert. Ein Anschluß (Messlokation) hat seinen Zählerstand für Wirkleistung mit dem Wert unter dem OBIS-Code “1.8.0” hinterlegt. Für eine Hochtarif/Niedertarif-Belieferung ist zusätzlich der OBIS-Code “1.8.1” definiert, welcher bei Standardlastprofil-Kunden (ohne HT/NT) nicht befüllt wird. Im Zuge der automatisierten Verarbeitung von Messdaten ist ein Arbeitspreis den einzelnen OBIS-Codes zugeordnet, woraus das ERP-System die Abrechnung erstellt.

Wird der GrünstromIndex als Datenbasis verwendet, so erfolgt die Ausweissung des incentivierten Anteils des Energiepreises als Niedertarif (1.8.1) durch Einführung eines virtuellen Zählers. Die signierten Messwerte stammen hierfür aus dem Datenfeed des Zählers (Beispiel: Abruf – JSON Resp – nicht signiert) via automatischer Fernauslesung.
Rechenbeispiel:
Am Lieferort Heidelberg existiert ist ein Arbeitspreis von 28,99Cent gesetzt. Am Meßpunkt des Anschlusses werden in einer Zeiteinheit 1 kWh entnommen, bei einem zeitgleichen GrünstromIndex Wert für Heidelberg von 40. Im Liefervertrag wurde vereinbart, dass beim Indexwert von 100 lediglich 26,99 Cent zu zahlen sind (entspricht 2 Cent Grünstrom Bonus).
Sobald die Ablesewerte verfügbar sind, wird nun der Verbrauch der virtuellen Zählpunkte berechnet. Der Wert für die OBIS-Kennzahl “1.8.0” wird um 1000 erhöht. Der Wert für die Kennzahl “1.8.1” wird lediglich um 400 erhöht. Der Wert für den OBIS-Code “1.8.2” wird um 600 Zähler erhöht.
Mit Hilfe dieses Umsetzungsvorschlags für dynamische Stromtarife, werden die Anpassungen im Abrechnungssystem selbst gering gehalten. Genutzt wird ein sogenanntes “Decorator-Pattern” in der Vorverarbeitung des Abrechnungssystems.
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