Der Strompreis setzt sich aus sehr vielen verschiedenen Komponenten zusammen. Eine dieser Preisbestandteile ist die Konzessionsabgabe, mit der Stromkunden für jede durch das öffentliche Stromnetz geleitete Kilo-Watt-Stunde einen Teil an ihre Gemeinde/Stadt zahlen. Die Haushalte der Kommunen rechnen fest mit dieser Einnahme, da damit Büchereien, Schwimmbäder und andere Einrichtungen quer-subventioniert werden.
Das Fachmagazin für Bürgerinteressen, der Focus, hat einen schockierenden Verdacht geäußert: Die Kommunen würden den Strompreis künstlich hochtreiben.
Würde dies stimmen, dann ist es ein Schocker – allerdings verstehen wir bei blog.stromhaltig die Begründung nicht. Ein Versuch durch den Dschungel zu steigen…
Als Quelle des Beitrags wird ein Bericht im Finanztipp der Süddeutschen genannt, der die Gruppe der Betroffenen wie folgt bestimmt:
“Betroffen sind Kunden, die Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen betreiben und daher eigentlich Strom zu verbilligten Konditionen beziehen können.”
Die Höhe der Konzessionsabgabe ist bundeseinheitlich von der Größe der Gemeinde abhängig. Demnach ist die Höhe wie folgt gestaffelt:
- für Tarifkunden in Gemeinden
- bis 25.000 Einwohner 1,32 ct/kWh
- bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh
- bis 500.000 Einwohner 1,99 ct/kWh
- über 500.000 Einwohner 2,39 ct/kWh
Ab dem Jahre 2010 gibt es zusätzlich zwei Ausnahmen:
- für Strom im Schwachlasttarif 0,61 ct/kWh
- für Sondervertragskunden 0,11 ct/kWh
Auf diese 0,11ct/kWh beruft sich der Focus/Finanztipp mit seiner Aussage.
Bei blog.stromhaltig ist uns schon häufig aufgefallen, dass die Netzbetreiber die Stammdaten der Kunden schlecht gepflegt haben. Dies sind einfache Fehler, wie die Schreibweise des Namens, aber eben auch schwerwiegende Ungenauigkeiten wie die Einstufung des Netzzugangs in die “Profile”. Als Stromanbieter kontrollieren wir daher bei jedem Lieferantenwechsel, welche Stammdaten der Netzbetreiber bestätigt. Dies ist eine Serviceleistung, die zwar dem Stromanbieter kein Geld bringt, jedoch bei Fehlern die Nachfragen an der Hotline reduziert und letztendlich die Zufriedenheit der Kunden steigert.
Die häufigsten Fehler, die wie finden:
- Es werden Messstellenkosten abgerechnet, obwohl der Kunde einen intelligenten Stromzähler hat.
- Profile vertauscht (Wärmepumpen werden als Haushaltsstrom angelegt)
- Zählerstandsgang wird mit vollen Konzessionsabgaben berechnet.
- Fehler in den Lieferantendaten
- Falscher Jahresverbrauch
Was wir in diesen Fällen im Hintergrund machen, ist ein manueller Datenabgleich mit dem Netzbetreiber. Bislang konnten so alle Fälle geklärt werden.
Bereichern sich die Kommunen?
Beide Medienberichte haben den Tenor, dass die Kommunen hier einen Profit schlagen. Tatsächlich erhalten diese die Konzessionsabgabe vom Netzbetreiber überwiesen, nachdem dieser die Abrechnung erstellt hat. Die Abrechnung wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer freigegeben.
Wenn hier somit jemand einen Fehler gemacht hat, dann sind es die Wirtschaftsprüfer, die ihn nicht gefunden haben. Zudem obliegt es jedem Stromanbieter, die Richtigkeit der Abrechnungsdaten zu prüfen, sobald er einen Vertrag mit dem Kunden eingeht.
Aus hiesiger Sicht sind wir daher der Meinung, dass weder die Kommunen noch der Stromkunde etwas dafür können, wenn ein Kunde in Bruchsal 108€ pro Jahr mehr bezahlt. Der Kunde, der dann bei seinem Lieferanten bleibt…
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