- Umwandlung der Zahlungsverpflichtung in einen offenen Fonds
- Integration der Letztverbraucher und Kleinerzeuger in die Marktkommunikation
- Vertragsfreiheit bei Stromverträgen (Energiepreis von 0€, Kapazitätsnutzungsentgelte)
- Gesetzliche Verankerung aller Komponenten des Hybridstrommarktes und Erweiterung der Marktmechanismen
- Entflechtung des BDEW und/oder Aberkennung der Gemeinnützigkeit
- Verursachergerechte Zuordnung der Re-Dispatchkosten
- Förderung von industriellem Gemeinschaftseigentum an Produktionsanlagen
- Digitalisierung für neue Stromprodukte
- Vereinfachung des EnWG, StromNZV… für effizientere Umsetzung
- Kosten der Stromlogistik verursachergerecht aufteilen.