Was ist Zählerstandsgangmessung?

In ihrer Begründung zum Hybridstrommarkt gibt der Petitionsausschuss des Bundestages an, dass man die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen bereits mit der sogenannten Zählerstandsgangmessung geschaffen habe. Die verbreitete Definition dieses Zungenbrechers lautet wie folgt:

Zählerstandsgangmessung: die Messung einer Reihe viertelstündig ermittelter Zählerstände von elektrischer Arbeit und stündlich ermittelter Zählerstände von Gasmengen. (Quelle: Referentenentwurf Gesetze zur Digitalisierung der Energiewende)

Etwas Neues, was abstrakt und unverständlich und daher unbekannt ist. Der Alternativlosigkeit des bestehenden Systems ist es geschuldet, dass weder Prosumer noch Konsumer mit dem Begriff etwas anfangen können. Seit zwei Jahren gibt es eine gesetzliche Verpflichtung der Verteilnetzbetreiber den Stromkunden ein Angebot auf Basis von Zählerstandsgängen machen zu können – in der Praxis hat dies jedoch niemand genutzt.

StromNZV § 12 Standardisierte Lastprofile; Zählerstandsgangmessung

(1) Die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen haben im Niederspannungsnetz für die Abwicklung der Stromlieferung an Letztverbraucher mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100 000 Kilowattstunden vereinfachte Methoden (standardisierte Lastprofile), Zählerstandsgangmessung anzuwenden, die eine registrierende Lastgangmessung nicht erfordern. Die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen können in begründeten Fällen Lastprofile auch für Verbrauchsgruppen mit einer jährlichen Entnahme festlegen, die über den in Satz 1 genannten Wert hinausgeht. (Gesetze im Netz)

Der Letztverbraucher (besser bekannt als der gemeine Stromkunde), bekommt in der Stromnetz Zugangsverordnung ein Recht auf eine vereinfachte Erfassung seines Stromverbrauchs eingeräumt. Bislang wurde dies durch die sogenannten Standard Lasptprofile durchgeführt, bei denen auf Basis des Jahresstromverbrauchs eines Stromkunden ermittelt wird, welchen Verbrauch dieser für jede 15 Minuten eines Jahres hat. Unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch zu einem bestimmten Zeitpunkt ist der Stromlieferant des Kunden verpflichtet die Strommengen in das Netz einzuspeisen.

Die Standardlastprofile haben jedoch einige Schwächen, denn eine vertragliche Regelung, wie man sie zum Beispiel für dynamische Strompreise (passen sich nach Börsenpreise an) oder ganz individuelle Verträge (Flatrate, Happy-Hour,…) notwendig sein würden, kann man damit nicht anbieten.

RLM-Light

Bei der Messung von Stromverbrauch gibt es bei Großkunden (Jahresverbrauch über 100000 Kilowattstunden/Jahr) die sogenannte Registrierende-Leistungs-Messung, deren Kernstück die Ermittlung von Verbrauchswerten für alle 15 Minuten eines Tages sind. Für einen Liefertag entstehen somit 96 Verbauchsmessungen, die individuell tarifiert werden können. Kunden mit einem Jahresverbrauch von über 1000000 kWh im Jahr sind größere Betriebe oder auch einige Hotels. Der Zeitpunkt an dem viel oder wenig Strom verbraucht wird ist sehr individuell vom Art des Unternehmens abhängig, weshalb bei diesen Kunden ein eigener Tarif geschaffen wird. Es entsteht ein Tarif auf Basis eines individuellen synthetisierten Lastgangs. Ein vollständiges RLM enthält noch viele weitere Eigenschaften, auf die hier nicht weiter eingegangen werden muss.

Der Verteilnetzbetreiber muss in seinem Stromnetz immer dafür sorgen, dass genügend Strom (Energie) vorhanden ist, um die in in diesem Zeitpunkt entnommene Menge zu decken. Beim Standardlastprofil kann dies zum Beispiel bei einem wichtigen Fußballspiel im Fernsehen oder bei der Gänsebratenspitze sehr schwierig werden, was die Netzbetreiber als Risikoaufschlag auf die Netzentgelte aufschlagen. Bei RLM Kunden hingegen, kennt man sehr gut durch Beobachtung der Verbrauchswerte den Zeitpunkt des Bedarfs, man weiß wann es Spitzen gibt und wann fast kein Verbrauch vorhanden ist.

Netzentgeltkosten RLM zu SLP
Netzentgeltkosten RLM zu SLP

Im Jahre 2013 hatte blog.stromhaltig die Preisblätter von fünf unterschiedlichen Netzbetreibern angeschaut und hatte damals herausgefunden, dass bereits ab einem Jahresverbrauch von 4.100 kWh eine RLM Abrechnung günstiger ist als die klassische Abrechnung über das Standardlastprofil (SLP). Durch Zählerstandsgangmessung (ZSG) sollten die Preise noch einmal unterhalb der RLM-Preise liegen, allerdings finden sich in den Preisblättern für das Jahr 2015 keine Angaben hierzu.  Ein Stromkunde, der dank eines Smart-Meter die Anforderungen für ZSG erfüllt kann somit nicht ermitteln, welche Kosten auf ihn zukommen, wenn er von SLP auf ZSG umstellt.

Zu viele Daten als Problem

Wie der Name bereits andeutet, geht es bei ZSG um eine Art, wie der Stromzähler abgelesen wird. Beim Standardlastprofil benötigt man jedes Jahr einen Wert. Manchmal per Ableser, manchmal per Postkarte wünscht der Messstellenbetreiber (meist der Verteilnetzbetreiber) den Zählerstand an. Eine Postkarte kostet 0,45€ in Deutschland. Beim ZSG werden deutlich mehr Ablesungen benötigt – 96 pro Tag, bei 365 Tage = 15.768€, weshalb der Petitionsausschuss auch auf die Begründung kam, dass die Transaktionskosten deutlich zu hoch sind, um für den Stromkunden interessant zu sein. ZSG ist gesetzlich möglich, aber rechnet sich nicht.

ZSG Angebote

Als Stromkunde wird man nur wenig informiert und bis auf einen Beitrag von der EnBW scheint man das Thema auch lieber zu verheimlichen. Die Gefahr besteht, dass sich für die bestehenden Smart-Meter Kunden und deren Stromlieferanten ein rentables Geschäftsmodell abbilden lässt, welches den Markt in Aufruhr versetzen könnte. Auf eine Presseanfrage antwortet Verivox auf die Frage nach einem ZSG-Tarif:

Aktuell sind keine überregionalen lastvariablen Tarife am Markt verfügbar, demensprechend auch nicht über unser Portal.

Jedoch behalten wir die Entwicklung im Auge und werden zukünftig diese Tarife auch abbilden sofern die Voraussetzungen seitens der Energieversorgungsunternehmen und eine ausreichende Menge von Smart Metern als intelligente Messsyteme gegeben ist.

Ein anderes Verbraucherportal antwortet:

“In der Branche scheint es da noch nicht viel Bewegung zu geben. Wir finden keine Tarife dafür.”

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