Im einführenden Kapitel Bilanzkreismanagement im Internet der Dinge wurde beschrieben, wie zwischen einem Stromerzeuger und einem Stromabnehmer eine Transaktion stattfinden kann. Es wurde festgestellt, dass eine Transaktion das Abbild eines realen Vorgangs (Stromlieferung) in einen ökonomischen Vorgang (Verrechnung) ist. Bislang ist diese Abbildung jedoch eine lose Transaktion, welche neben vielen weiteren zur gleichen Zeit stattgefunden hat. Eine eigentliche Abrechnung zwischen einem Gläubiger und Schuldner kann damit noch nicht getätigt werden.
Beim Clearing von Punkt-zu-Punkt Verbindung ist dafür noch eine weitere Stufe der Gültigkeitsprüfung notwendig.
Wie im einführenden Beitrag bereits definiert, ist eine Transaktion die Berechtigung zwei Zähler von einem Zählerstand auf einen anderen Zählerstand zu verändern. Theoretisch könnte der Erzeuger/Lieferant jedoch die gleiche Berechtigung mehrfach in eine Transaktion einstellen. Damit eine Doppelvermarktung ausgeschlossen werden kann, wird das Konzept der Quittung eingeführt.
Die Quittung
Ähnlich einer klassischen Transaktion bei einer Fakturierung sammelt jeder Anschluss die Transaktionen eines Zeitraums. Sobald alle Veränderung des Zählerstandes berechtigt durchgeführt wurden (erkennbar durch Unterschriften anderer Anschlüsse), werden diese gemeinsam mit dem Anfangszählerstand und dem Endzählerstand zur Unterschrift an einen Vertrauenswürdigen Dritten (=Trustee) weitergeleitet. Dieser validiert zunächst, ob der Anfangszählerstand gültig, die Transaktionen lückenlos und stimmig zum Endzählerstand sind.
Bei diesem Datensatz wird von der Quittung gesprochen, welche durch Signatur des Dritten auf Echtheit und Glaubwürdigkeit bestätigt wird. Erst mit einer ausreichenden Gültigkeitsprüfung darf eine Abrechnung durchgeführt werden.
Trustee (Vertrauenswürdiger Dritter) kann eine einzelne Institution sein, oder auf alle Teilnehmer im Bilanzkreis verteilt werden (=Distributed Authority). Theoretisch kann diese Funktion auch durch einen unabhängigen Messstellenbetreiber übernommen werden. Wichtig ist lediglich, dass alle Teilnehmer im Netzwerk der Gültigkeit einer Unterschrift vertrauen.
Datenschutz
Das Verfahren mit den elektronischen Unterschriften und der nachträglichen Erstellung von Quittungen wurde gewählt, um einen möglichst hohen Datenschutz zu erreichen. Keinem Teilnehmer soll es möglich sein, die Verbrauchsgewohnheiten eines einzelnen Stromkunden herauszufinden. Würden die Transaktionen bereits den Zählerstand enthalten, so hätte ein großer Erzeuger nach einer gewissen Zeit die Möglichkeit ein Lastprofil für individuelle Abnehmer zu erzeugen.
Strompreis (Strom ohne Wert)
Der Punkt-zu-Punkt Abrechnung (Bilanzierung) von Stromlieferungen liegt kein Wert (Preis je Kilo-Watt-Stunde) zu Grunde. Zwischen den Teilnehmern wird lediglich ein Austausch von Strommengen abgesichert. Diese Eigenschaft ist wichtig, um zum Beispiel eine Mietmodell wie im Hybridstrommarkt zu ermöglichen. Bereits angedacht wurden Modelle, bei denen die Anteile in einer Genossenschaft durch den Bezug oder Einspeisung von Strom verändert werden (vergl. Eigenstromgenossenschaft).
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