Vor einigen Wochen hatte blog.stromhaltig aufgerufen, die Berechnung der EEG-Umlage für 2015 zu hinterfragen. Nachdem es zunächst so ausgesehen hatte, als ob die Antwort der Bundesnetzagentur erst in 2015 kommen würde, ging es jetzt doch schneller. Vielen Dank an die Beteiligten!
Anstieg der Profilservicekosten von der Prognose 2014 auf die Prognose 2015
Bei der Berechnung der Profilservicekosten werden die historischen spezifischen Kosten anhand der angefallenen Ist-Kosten (z. B. Intraday, Ausgleichsenergie, etc.) des Vorjahres (für EEG-Umlage 2015 die Daten aus 2013) ermittelt und auf Basis der Mengenentwicklung (Prognose 2015 zu Ist 2013) hochgerechnet. Analog wurden letztes Jahr, auf Basis der Ist-Kosten des Jahres 2012 die Profilservicekosten für 2014 prognostiziert. Da die ÜNB hauptsächlich kleine, schwierig zu prognostizierende Anlagen vermarkten, sind von 2012 zu 2013 die spezifischen Kosten des „Basisjahres“ angestiegen. Dieser Effekt hat in der Umlageprognose 2015 den Effekt des Rückgangs der durch die ÜNB zu vermarktenden Mengen überkompensiert.
[Anmerkung der Redaktion] Der Soll/Ist Vergleich bei den EEG-Anlagen ist schockierend. Die Übertragungsnetzbetreiber sind rechtlich verpflichtet, diese öffentlich bekannt zu geben und nach wissenschaftlichen Standards zu erstellen. blog.stromhaltig hatte in der Vergangenheit mehrfach Prognosen erstellt. Der Erfolg ist sehr schön bei Energytransition nachzulesen. Da die bessere Güte allerdings so nicht nachgewiesen werden kann, wird versucht bei Kaggle.com ein öffentlicher Wettbewerb zu initiieren. Sponsoren für ein Preisgeld werden gesucht!
Privilegierter Letztverbrauch; (Kann dieses Gerücht bestätigt/widerlegt werden? Welche Konsequenz haben unterschiedliche hohe/niedrige Verbrauchsmengen auf die Prämissen, die der EEG-Höhe zu Grunde liegen? Ändern sich die Prämissen, müsste die EEG-Umlage für 2015 dann nicht als vorläufig angesehen werden?)
Antwort: Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an das BAFA
Generell: Die EEG-Umlagehöhe basiert auf Prognosen. Das heißt, dass sich im Vergleich zur Prognose immer Änderungen ergeben, die Prognosen also mithin immer nur eine Annäherung an die Wirklichkeit des Folgejahres darstellen. So verhält es sich auch mit der Prognose des privilegierten Letztverbrauchs. Abweichungen zur Prognose haben Auswirkungen auf den Kontostand des EEG-Kontos. Dieser Kontostand geht in die Berechnung der nächsten EEG-Umlage ein, korrigiert also letztlich die Prognoseungenauigkeiten. Sollte also eine “falsche” Prognose zu einer zu hohen EEG-Umlage geführt haben, so entsteht ein positives Saldo im EEG-Konto. Dieses positive Saldo wird den Umlagebetrag für das Folgejahr entsprechend senken und damit zu einer geringeren EEG-Umlage im Folgejahr führen.
[Anmerkung der Redaktion] Das IWR meldet: EEG-Konto: Überschüsse steigen erstmals auf über zwei Milliarden Euro
Die Studien, die durch die Übertragungsnetzbetreiber ins Netz gestellt wurden, geben keinen Aufschluss darüber, wodurch dieser Rückgang im Verbrauch begründet wird. Welche empirischen Quellen belegen diese Prognose?
Wie dem Gutachten zur Prognose des Letztverbrauchs 2015 z. B. aus der Übersicht auf der Seite 29 zu entnehmen ist, beträgt der nicht-privilegierte Letztverbrauch 2014 ca. 355TWh. Dieser Wert sinkt in 2015 nur leicht auf ca. 351TWh.
[Anmerkung der Redaktion] Die Daten können der letzten Seite des Dokumentes “Konzept zur Prognose und Berechnung der EEG-Umlage nach AusglMechV” für 2014 und 2015 entnommen werden. Dort finden sich unter dem Punkt “nicht privilegierter Letzverbrauch”:
2014: 370.260.447 MWh
2015: 350.595.295 MWh
Auf der Seite 29 der Prognose findet sich:
Mit der Novellierung der besonderen Ausgleichsregelung im Jahr 2014, die erstmalig im Jahr 2015 in Kraft tritt, wird sich der privilegierte Letztverbrauchweiter erhöhen. Im Jahr 2015 beträgt dieser mehr als 110 TWh.
Ursächlich hierfür sind Effizienzsteigerung sowie zunehmender Eigenverbrauch. Detailliertere Erläuterungen zur Entwicklung des angenommenen Letztverbraucherabsatzes finden sich im entsprechenden Gutachten wieder (Seiten 6, 9, 11 und 14).
Die von den ÜNB für 2014 bereits abschlägig abgerechneten Letztverbräuche zeigen, dass die in der Umlageprognose 2014 angesetzten Mengen des nicht-privilegierten Letztverbrauchs seinerzeit deutlich überprognostiziert wurden.
Die Vermarktungungserlöse basiert ausschließlich auf eine Trendprognose des PHELIX und einer Vermarktung der EEG-Strommengen durch die Übertragungsnetzbetreiber an der EPEXSpot. Welche Vermarktungserlöse würde sich bei anderen Szenarien ergeben (OTC, Contracting, Regelenergie,…)?
Die PROGNOSTIZIERTEN Vermarktungserlöse basieren auf dem Preis des durchschnittlichen Phelix Baseload Year Future-Produktes der EEX für das folgende Kalenderjahr. Maßgeblich ist der Handelszeitraum zwischen dem 1.10. des Vorjahres und dem 30.09. des laufenden Jahres (§ 4 AusglMechV).
Laut AusglMechAV müssen die ÜNB die Strommengen an einem Spotmarkt vermarkten. Mit der Novellierung der AusglMechAV werden voraussichtlich auch die Viertelstunden-Auktionen der EXAA und die „Nachmittagsauktion“ der EPEX SPOT für die ÜNB zugänglich. (Siehe hier die Konsultation der AusglMechAV: http://www.bundesnetzagentur.
Andere Vermarktungswege werden bewusst ausgeschlossen, da es sich bei der Vermarktung der EEG-Mengen durch die ÜNB um eine treuhänderische Aufgabe handelt, die in einem engen rechtlichen Korsett (AusglMechV & AusglMechAV) stattfindet und sehr hohen Transparenzanforderungen unterliegt.
[Anmerkung der Redaktion] Bei dem Design eines neuen Strommarktes sind die hier als treuhänderisch angesprochenen Tätigkeiten mit Hinblick auf den Vermarktungserfolg anzupassen.
Die Liquiditätsreserve wird notwendig, da das EEG-Konto durch privatwirtschaftliche Unternehmen geführt wird. Würde dieses Konto bei einer öffentlichen Körperschaft geführt (zum Beispiel: Bundeshaushalt), dann würde die EEG-Umlage die gleiche Höhe haben. Die Vermarktung des Stroms an der Börse zur Deckung der Ausgaben ist ein Nullsummenspiel, welches den Umlagebetrag um 598.827.166€ erhöht. Stimmt diese Rechnung?
Zur Liquiditätsreserve:
Die Gründe für die Liquiditätsreserve sind die hohen Risiken bei den dargebotsabhängigen Energieträgern, die Gefahr börslicher Mindererlöse, das Risiko von Letztverbrauchsschwankungen, ein saisonal bedingt hoher Zwischenfinanzierungsbedarf im Sommer, Unsicherheiten bzgl. der Marktwertfaktoren sowie der ungebrochene Trend zur Eigenversorgung, der die Umlagebasis (also den umlagebelasteten Letztverbrauch) reduziert. Wird die Liquiditätsreserve nicht in voller Höhe benötigt, so verbleibt ein positiver Saldo im EEG-Konto. Dieser Saldo wird bei der Berechnung der nächsten EEG-Umlage verrechnet und wirkt entsprechend umlagesenkend.
Auch wenn das Konto von einer öffentlichen Körperschaft geführt würde und diese Körperschaft nicht in Vorleistung im Falle einer Unterdeckung des EEG-Kontos gehen kann bzw. möchte, käme man nicht an einem Liquiditätspuffer vorbei.
Danke an dieser Stelle für die Beantwortung der Fragen!
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