
Etwas sperrig klingt der Name der Verordnung, die heute aktiv geworden ist: „Energieverbrauchskennzeichnung„. Gemeint ist eine Kennzeichnungspflicht die ab dem 30. November für alle neu verkauften Kühl- und Gefrierschränke gilt. Wirklich neu ist die Einführung der Klasse „A+++“ welche nicht nur eine besonders gute Kreditwürdigkeit bei Ratingagenturen bedeutet, sondern auch einen sehr niedrigen Stromverbrauch der Geräte. Im Gegensatz zur bereits vorhandenen Klassifikation als „A“ Gerät, verbrauchen die „A+++“ Geräte noch einmal 60% weniger Strom.
Weitere Informationen:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena): Energieverbrauchskennzeichnung.
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